Es ist wohl bekannt, dass aufgrund europäischen Richtlinien und Verordnungen viele nationale Gesetze erlassen wurden.
Dies betrifft auch die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten, insebesondere die Anwaltschaft, die vom Europäischen Recht stark geprägt wurde.
Wieso wurde der Beruf des Rechtsanwalts unter die Lupe genommen? Eine Erklärung dafür kann man in der fünften Erwägungsgrund der Richtlinie 98/5/EG lesen.
Dort wird festgestellt, dass der zunehmende Geschäftverkehr, insbesondere im Zuge der Verwirklichung des Binnenmarkts, zu grenzüberschreitenden Transaktionen führt, die eine Beratung bedürfen, bei denen "das internationalen Recht, das Gemeinschaftsrecht und nationale Rechtsordnungen häufig miteinander verschränkt sind".